Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Call a Barista Stand: 01.09.2023

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich für Call a Barista gültig. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

Angebote

Angebote sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Verträge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von Call a Barista bestätigt wurden.

Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Call a Barista.

Preise

Es gelten ausschließlich die Preise des Angebots und der Auftragsbestätigung.

Stornierung

Kostenlose Stornierungen sind bis 60 Tage vor der Veranstaltung möglich. Bei späterer Stornierung fallen folgende Stornokosten an: 59-30 Tage = 20%, 29-10 Tage = 60%, < 10 Tage = 100% des Mindestumsatzes.

Zahlung

a) Vor Veranstaltung ist eine Anzahlung von mindestens 50% des erwarteten Auftragswerts per Überweisung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Anzahlung kann ggf. entfallen.

b) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung netto Kasse fällig.

c) Bei Zahlungsverzug ist Call a Barista berechtigt, Verzugszinsen von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.

Fehlende oder beschädigte Gegenstände

Fehlende und beschädigte Gegenstände werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

Haftungsausschluss

a) Call a Barista haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

b) Der Auftraggeber ist für den Schutz des Fußbodens verantwortlich. Call a Barista übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden.

c) Schadensansprüche Dritter trägt der Auftraggeber.

d) Schadenersatzansprüche gegen Call a Barista bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

e) Bei Vermittlung fremder Dienstleistungen übernimmt Call a Barista keine Haftung.

Auf- und Abbau

Die Bar wird 1-2 Stunden vor der geplanten Bareröffnung aufgebaut. Der Abbau erfolgt nach Ende des Baristaservices oder nach Vereinbarung. Zusätzliche Kosten entstehen bei Aufbau im Freien oder am Vortag.

Parkplatz und Zugangsberechtigungen

Der Auftraggeber stellt Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen zur Verfügung. Parkkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Müllentsorgung

Die Müllentsorgung obliegt dem Auftraggeber. Eine Entsorgung durch Call a Barista wird ggf. berechnet.

Referenzfotos & Logos

Der Auftraggeber gestattet die Verwendung von Fotos und Logos auf der Internet-Referenzseite / Social Media.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer München.

Messen / Sonstige Veranstaltungen

Mindestbestellwert pro Messetag beträgt 200 €. Preise und Mindestmengen gelten ausschließlich für München. Andere Lieferorte auf Anfrage.

Abbau/Abholung

Die Abholung erfolgt am letzten Messetag nach Messeende. Sonderabholungen werden berechnet (mind. 100 €).

Mietequipment

Der Kunde sorgt für sortierte Bereitstellung des Mietequipments nach Messeende. Bei Nichterfüllung werden anteilige Personalkosten berechnet.

Getränke

Getränke aus dem Standardsortiment werden nach Verbrauch berechnet. Geschlossene Getränkegebinde werden zurückgenommen.

Speisen

Speisen werden nach Mengenbestellung abgerechnet. Rücknahme von Lebensmitteln ist nicht möglich.

Nachbestellung

Nachbestellungen für den folgenden Messetag sind bis 13:00 Uhr möglich.

 

 

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